Niederösterreichische Feuerwehrjugend
. . : : Information des ARBA : : . .
Wichtige Information des Arbeitsausschuss Feuerwehrjugend:

Die Bewerbsbestimmungen für den Bewerb um das Feuerwehrjugendleistungsabzeichen (FJLA) bleiben 2011 unverändert. Zu beachten ist jedoch, dass der Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 30. Oktober 2009 Gültigkeit erlangt, nachdem dieser 2010 ausgesetzt war (siehe Brandaus 03/2010). Was bedeutet dies konkret? Die Altersobergrenze wird nun so definiert, dass nur jene Feuerwehrjugendmitglieder teilnahmeberechtigt sind, die im laufenden Kalenderjahr das 15. Lebensjahr vollenden. Die Jahrgänge 1996 - 1999 sind somit 2011 am Bewerb um das FJLA teilnahmeberechtigt.

Diese Reglung gilt selbstverständlich auch für Abschnitts- und Bezirksfeuerwehrjugendleistungsbewerbe sowie für den Junior Fire Cup.

Am Bewerb um das NÖ Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen (FJBA) in Bronze und Silber teilnahmeberechtigt, sind alle zwischen dem 6. Juli 1999 und dem 7. Juni 2001 geborenen Mitglieder der Feuerwehrjugend.

Keine Änderung gibt es hingegen bei der Teilnahme am Landestreffen der NÖ Feuerwehrjugend - die Teilnahme ist wie bisher auch, ab dem vollendeten 10. Lebensjahr möglich, bis zum Jahrgang 1995 als Teilnehmer bzw. ab dem vollendeten 16. Lebensjahr auch als Betreuer.
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